Zentralblatt für gerichtliche Medizin und Psychiatrie, Ueber die Verwerthbarkeit individueller Blutdifferenzen Von Dr. Karl Landsteiner und Dr. Max Richter. Mannigfache, in der letzten Zeit ausgeführte Untersuchungen über die Eigenschaften thierischer F1üssigkeiten und Zellen haben zu dem Ergebnisse geführt, daß sich mit Hülfe gewisser Serum-Reaktionen solche Stoffe verhältnissmässig leicht unterscheiden lassen, deren differente Natur bis dahin schwer oder gar nicht zu erweisen war. Es sei in erster Linie an die in gerichtsärztlicher Beziehung wichtige Probe zum Nachweise menschlichen Blutes erinnert, die sich aus den Arbeiten von Bordet, Uhlenhuth, Wassermann und Schütze u. a. ergeben hat. Aehnliche Zusammenstellungen finden sich bei Landsteiner (l. c.) und in ausführlicher und genauer Weise bei v. Decastello und Sturli. Es zeigt sich mithin, dass eine Anzahl von Blutarten sehr deutlich unterschieden und differenzirt werden können, während bei anderen eine Unterscheidung auf diese Weise nicht möglich ist. Von den geprüften Blutseris ist eines (Weiss) überhaupt inaktiv (ein selten vorkommender Fall), drei verhalten sich untereinander gleich (Meix, Tom, Mey), die Sera von Eiff und Ri verhalten sich gegenüber den anderen und untereinander verschieden. |