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Manuskript: Die Medizinische Fakultät der Universität Wien im Mittelalter, Gesellschaft der Ärzte

Die Medizinische Fakultät der Universität Wien im Mittelalter

von der Gründung der Universität 1365 bis zum Tod Kaiser Maximilians I. 1519.

 

Wir alle wissen, daß unsere Wiener Universität dieses Jahr ihr 650 – Jahr-Jubiläum feiert. Daher möchte ich dazu nur kurze Angaben machen:

 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 01 

Gründung der Universität - Stiftbrief vom 12. März 1365
- deutsche Fassung.

  • Am Anfang steht der pompöse, vielversprechende Stiftbrief vom 12. März 1365, der vom jungen und ehrgeizigen Hzg. Rudolf IV. und seinen minderjährigen Brüdern Albrecht III. und Leopold III. ausgestellt und besiegelt wurde. 
  • In dieser Urkunde wird neben vielen Privilegien: einer eigenen Gerichtsbarkeit, Zoll- und Steuerfreiheit, und eines eigenen Universitätsareals, einer sogen. „Pfaffenstadt“ (zwischen Schottentor – Ringmauer – inkl. Minoritenkloster – Schauflerg. – Michaelerplatz – Herrengasse), ein Generalstudium angekündigt, das expressis verbis auch die medicina erwähnt. 
    Die Theologie wurde allerdings vom P. Urban V. nicht bewilligt!
    Aufgrund des frühen Todes des Herzogs (im Juli 1365 in Mailand), des Widerstands der Landherren und der Wiener Bürger und aus finanziellen Gründen konnten die großartigen Pläne des Herzogs nicht realisiert werden.
    2 Jahre wurde der Stiftbrief sogar beim Kirchmeister zu St. Stephan hinterlegt!!!
    Der Historiker SCHRAUF spricht daher von einer „kümmerlichen Existenz“ in den nächsten Jahren.
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 02

Gründung der Universität – Fortsetzung.
Daß die Universität formell weiter bestand, zeigen 2 Statuten aus dem Jahr 1366:

  • Am 6. Juni 1366 wurden die Universitäts-Angehörigen in 4 Nationen aufgeteilt, (Österreichische, Sächsische, Böhmische und Ungarische Nation) die 1384 festgelegt werden in:
    Österreichische Nation (habsburg. Länder + Italien), Rheinische Nation (süd-, west- und nordwest-deutsche Gebiete, westliche Gebiete bis Frankreich und Spanien), Ungarische Nation (Böhmen, Mähren, Polen, alle slawische Gebiete, Griechenland) und Sächsische Nation (Friesland, Thüringen, Preußen, nördliche Länder, Skandinavien, und britische Inseln).
  • Weiters wurden am 8. August 1366 Rechte und Aufgaben des Universitäts-Pedellen festgelegt (Beamter der Universität).
  • Und erst mit der Bulle vom 21. Februar 1384 gestattete Papst Urban VI. auch die Theologische Fakultät - aus polit. Gründen, Paris hatte sich dem Gegenpapst Clemens VII. in Avignon zugewandt!
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 03

Kurz danach wurde der Privilegienbrief, das sogen. „Albertinum“ von Hzg. Albrecht III. im Jahr 1384 (vermutlich September/Oktober) ausgestellt. Darin wurden die Bestimmungen von 1365 modifiziert und ergänzt. Wichtig für die Universität war die Stiftung eines eigenen Gebäudes, des Collegium ducale (Herzogskolleg) gegenüber dem Dominikanerkloster – heute 1010 Wien,
Postgasse 7-9 (Universitäts-Archiv, Inst. für Byzantinistik, Akademie der Wissenschaften). Hier war für die nächsten Jahre das Zentrum der Universität, in dem die Mediziner einen Hörsaal erhielten.

 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 04
Im Okt. 1384 wurde der Universität und den einzelnen Fakultäten im „Autonomieprivileg“ gestattet, sich Statuten zu geben.
  • 1388/89 wurden auch die Statuten der medizinischen Fakultät ausgearbeitet und am 1. April 1389 von der Universitätsversammlung approbiert.
  • Der Originaltext ist nicht mehr erhalten; es gibt nur eine Abschrift aus dem 14. Jh. in der Nationalbibliothek, den Codex 5462, und mehrere nachfolgende Editionen.
    In diesen Statuten, die aus 7 Abschnitten bestehen, werden Richtlinien festgelegt über Disziplin, Lehrstoff, Prüfungs- und Promotions-Modalitäten, Bestimmungen zur Aufnahme auswärtiger Studenten und Lehrer und Anordnungen, die den Dekan betreffen (Die Anweisungen galten bis zu den Reformen Ks. Ferdinands I. im 16. Jh.).
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 05
Anlage der Medizinerakten (AFM) im Jahr 1399
  • Die für die Fakultät so wichtigen Akten (AFM) wurden erst 1399 begonnen: In der Fakultätssitzung am 6. Mai 1399 beschlossen die Mediziner unter dem Dekan Johannes Silber von St. Pölten ein Buch – liber quidam - anzulegen.
  • Vermutlich geschah dies durch Anregung des berühmten Paduaner Mediziners Galeazzo de Santa Sofia, der seit 1394 in Wien wirkte. Erwähnt werden noch Johannes Schroff de Valle Eni, und Conrad von Schiferstat, der auch an den medizinischen Statuten mitgearbeitet hat.
  • Der Dekan – er wurde jeweils am 14. April und am 13. Okt. gewählt - hatte die Aufgabe, in dieses Buch alle Ereignisse der Fakultät einzutragen: Wichtig waren Angaben über Einnahmen und Ausgaben der Fakultätskasse und den Computus (Abrechung) am Ende seiner Amtszeit zu machen; weiters mußten die Prüfungen der Kandidaten zu den medizinischen Graden, die Zulassung der an auswärtigen Universitäten promovierten Mediziner eingetragen werden, und schließlich alle Probleme, die sich mit dem Haus der Ärzte ergaben, Probleme mit der Stadt Wien (Bürgermeister und Stadtrat), den Apothekern und anderen außerfakultären Personen, wie den Empirikern bzw. Kurpfuschern.
  • Diese Berichte hingen, wie der Historiker SCHMARDA (1899) boshaft bemerkt, ganz von der „Schreibseligkeitdes betreffenden Dekans ab. Manche Dekane machten keine Eintragungen – dann heißt es ille locus dimissus est vacuus, quia decanus acta sua non conscripsit...
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 06

Siegel der medizinischen Fakultät 1408.

Jede Fakultät besaß ein eigenes Siegel. Das Siegel der medizinischen Fakultät zeigt einen geflügelten Stier, das Symbol des Evangelisten Lukas, der der Überlieferung nach Arzt gewesen ist und daher als Patron der Mediziner fungiert, und in seinen
Vorderbeinen das offene Evangelienbuch hält. Das erste Siegel wurde mit dem Geld angeschafft, das die Mediziner bei der 1. Anatomie 1404 eingenommen hatten (9 Schilling und einige Pfennige) und wurde 1408 fertig gestellt.

Die Inschrift lautet: + s [igillum]. facultatis. medicine. studii. wienens[is] – Siegeltypar im UAW.

 
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 07

Die Mittelalterlichen Universitätsgebäude befanden sich im heutigen Bereich des Dr. Ignaz- Seipel-Platzes (1010 Wien). Die Nummerierung ist dem Hofquartierbuch von 1566 entnommen (im UAW) und wir sehen:
1151 Collegium ducale – wurde 1384 errichtet,
1098 Bibliothek und älteres Studentenspital – wurde 1492 errichtet, heute Akademie d. Wiss. 1150 Nova Structura (neue Schule, zwischen 1423 und 1425 errichtet) – da das Collegium ducale zu klein geworden war - und relativ weit davon entfernt das

  • 936 Haus der Ärzte – 1010 Wien, Weihburggasse 10-12.
    Die Mediziner hatten im Collegium ducalenur einen Hörsaal zur Verfügung, desgleichen in der Nova Structura und wollten natürlich ein eigenes Haus. Überraschenderweise erbten sie von ihrem Kollegen Nikolaus von Hebersdorf – der 1419 an der Pest gestorben war – ein Haus „in der Weihenburg“.
    Ein Teil dieses Hauses wurde als Bibliothek verwendet; ein anderer Teil wurde an Kollegenvermietet, was oft zu Problemen wegen des Zinses führte; die – stuba magna (ein beheizbarer Raum!) – für Fakultätsversammlungen - auch für Anatomien! Dies veranlaßte 2 Priester, entrüstet auszuziehen, da eine „Anatomie“ während der Fastenzeit durchgeführt worden war (Daraufhin wurde eine Hausordnung verfaßt, in der die Mieter auch Anatomien akzeptieren mußten!).
  • Das Haus ist seit 1300 als Bürgerhaus nachweisbar – 1525 wurde es durch einen großen Stadtbrand zerstört, aber wieder errichtet. Nach wechselnden Besitzverhältnissen erfolgte um 1900 ein Neubau und seit 1956 ist das Haus im Besitz der Ärztekammer von Österreich und Wien.
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 08

Studiengang und fachliche Ausbildung der Mediziner

  • Der Verlauf des Medizinstudiums wurde 1389 in den Statuten festgelegt und scheint sich im Laufe des 15. Jh. nicht wesentlich geändert zu haben. Für die Scholaren war die Kenntnis der lateinischen Sprache wesentlich und auch eine Grundausbildung in den Artes liberales (7 Freien Künste: Grammatik, Rhetorik, Dialektik bzw. Logik, Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie).
    Als mag. art. konnte er nach 5 Jahren, als Nicht-Graduierter nach 6 Jahren zum dr. med. promoviert werden. Er mußte aber danach 2 Jahre als mag. art. an der Artistenfakultät lehren!
    Es durften auch Lizentiaten der Medizin, die ebenfalls die Doktor-Insignien (Birett und Diplom) erhielten, ihren Beruf selbständig in Wien ausüben.
  • Die theoretische Medizin wurde wie die Philosophie oder Theologie nach den Prinzipien der Scholastik – mit Argumentation und Beweisführung – unterrichtet. Der Unterricht bestand aus Vorlesungen (lectiones), gelehrten Streitgesprächen (disputationes) und Lösung strittiger Fragen (quaestiones). Dazu kamen Übungen (exercitia) und Wiederholungen (repetitiones).
    Es wurde reines Buchwissen in lateinischer Sprache gelehrt und im Laufe des 15. Jh. kamen gelegentlich anatomische Sektionen hinzu.
  • Die Praktische Ausbildung erhielten die Scholaren, in dem sie einen Doktor ihrer Wahl ein Jahr lang bei seinen Krankenbesuchen begleiteten.
  • Weniger als 1 Prozent der Studenten wählten das Medizinstudium. Das lag wohl an den hohen Prüfungstaxen und den immens hohen Kosten für die Promotion zum dr. med. – z.B. der Verpflichtung, den Promotor einzukleiden (ca. 4.5m Stoff) und ein Festmahl für alle zu geben. Die Gebühren allein betrugen mehr als 6 Gulden – im Vergleich dazu verdiente ein Handwerksmeister um 1455 im Jahr ca. 25 Gulden (tägliche Ernährungskosten werden mit ca. 10 den. = ca 15 Gulden/Jahr angegeben).
  • Von einem genauen Lehrplan ist in den Statuten nichts zu lesen. Als große Autoritäten galten Hippokrates und Galenos, die man aber nur in lateinischen Übersetzungen des Constantinus Africanus (11. Jh., Salerno) und Gerhard von Cremona (12. Jh., Toledo) kannte und durch Kommentare arabischer Gelehrter, wie Johannitius (9.Jh., Bagdad), Rhazes (9./10.Jh., Persien, Liber ad Almansorem) oder Avicenna (10./11.Jh, Persien, 5-bändiger Kanon der Medizin).
  • Die Behandlung der Krankheiten erfolgte auf humoralpathologischer Basis.
    Dazu nun einige erklärende Angaben: Die Humoralpathologie oder Viersäftelehre hat ihren Ursprung in der antiken Medizin. Hippokrates (5./4. Jh. v.Chr.) versuchte erstmals, die Medizin in einer allgemeinen Krankheitslehre mit Anlehnung an naturphilosophische Lehren in strenger Wissenschaftlichkeit zu erfassen. Alle Krankheiten haben nach ihm natürliche Ursachen und die Natur bewirkt die eigentliche Heilung - der Arzt versucht durch seine Behandlung die Natur zu unterstützen. Die Kombination von Empirie und Philosophie findet ihren Ausdruck in der sogen.
    Viersäftelehre. Den vier Elementen (Feuer, Wasser, Luft und Erde) des Empedokles und den vier Primärqualitäten (heiß, kalt, feucht, trocken) des Alkmaion werden im menschlichen Körper die vier Lebenssäfte, Blut, gelbe Galle, schwarze Galle und Schleim zugeordnet. Diese wiederum stehen in Zusammenhang mit den vier Hauptorganen (Herz, Leber, Milz und Gehirn). (Temperamentenlehre: Sanguiniker, Choleriker, Melancholiker, Phlegmatiker).
  • Gesundheit ist Übereinstimmung des Menschen mit der ihn umgebenden Natur (Harmonie), die erreicht wird, wenn die Mischung der Säfte (Krasis) richtig ist (= Eukrasie); Krankheit hingegen bedeutet falsche Mischung (= Dyskrasie).
    Galenos (2. Jh.n.Chr.) versuchte dann in seiner Krankheitslehre die Viersäftelehre mit der Lehre vom Pneuma (= Hauch, Atem, Geist; Sitz im Gehirn, Herz und Leber) zu verbinden. In der Behandlung der Kranken legte er besonderen Wert auf Diätetik in ihrer ursprünglichen Bedeutung als „Lebensführung“ (Kunst der Lebensweise). Alle äußeren Faktoren, die das Befinden des Menschen beeinflussen, müssen ins richtige Maß gebracht werden, um seine Gesundheit zu erhalten. In der „Humoraltherapie“ unterstützt nun der Arzt den Prozeß der Selbstheilung durch richtige Diät und Umstellung der Lebensweise des Patienten, durch Aderlaß und Schröpfen (Blutegel) bzw. durch Anwendung pflanzlicher Drogen (z.B. Purgieren, Anregung der Harn- und Schweißsekretion etc.). Galenos versuchte auch, die theoretischen Grundlagen der Arzneimittelwirkung zu finden. Er führte diese auf ihre unterschiedlichen Primärqualitäten zurück. Durch Kombination einzelner Drogen, die sich in ihrer Wirkung verstärken oder abschwächen können, werden die Krankheiten nach dem Prinzip „contraria contrariis“ behandelt (durch entgegengesetzt wirkende Mittel) und die „Eukrasie“ wieder hergestellt.
  • Diese Vorstellungen der Gesundheitslehre waren bis ins 19. Jahrhundert bestimmend. Sie wurden dann von der Zellularpathologie Virchows abgelöst.
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 09

Studiengang und fachliche Ausbildung der Mediziner – Martinus Stainpeis

Zusätzlich zu dem in den Statuten erwähnten Lehrstoff gibt es einen inoffiziellen Studienführer von Martinus Stainpeis (Prof. und Dekan der Med. Fakultät in Wien) – den Liber de modo studendi seu legendi – der um 1520 in Wien gedruckt wurde.
Dieses Buch ist noch der mittelalterlichen Medizin, eben dem „Arabismus“ verhaftet. Daher bildet der 5-bändige Kanon von Avicenna, die Grundlage dieser Schrift: (Anatomie und Physiologie, einfache und zusammengesetzte Arzneien, spezielle Erkrankungen von Kopf bis Fuß und deren Anatomie; Fiebererkrankungen, Pest, Verbrennungen und Vergiftungen); und dazu gibt es Kommentare, Gesundheitslehren und kasuistische Beschreibungen der Krankheitssymptome diverser italienischer Mediziner (Jaques Departs, Gentilis Fulgineus, Michaele Savonarola, etc.)
Ob der Inhalt des Liber dem tatsächlichen Lehrstoff entsprach, ist nicht belegt. PAWLIK, der sich damit in seiner Dissertation (1980) beschäftigte, hält ihn eher für ein „Idealbild“ für Studierende und Lehrende.

 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 10

Daneben gab es auch Anschauungsunterricht in den sogen. „Anatomien

Das Bild ist Ugone BENZIs Kommentar zu den Aphorismen des Hippokrates (Venedig 1523) entnommen.
Anatomien, wie die Sektionen damals hießen, durften nur an zum Tode verurteilten Personen durchgeführt werden. Daher mußte die Fakultät Kontakt mit Bürgermeister und Stadtrichter aufnehmen und der Superintendent (Doktor der Med. Fak.) – mit 2 Studenten alles vorbereiten: Geld, Leiche, Instrumente, Ort, Begräbnisstätte.

Der Lektor (Dilucidator, Professor der Medizin) nimmt oberhalb der Leiche Platz und hält seine Anatomie-Vorlesung, in dem er Texte aus Galenos oder Mondino liest; der Ostensor (Demonstrator) zeigt auf die entsprechenden Stellen und der Chirurgus (Incisor, Prosector, der kein Mitglied der Fakultät ist) seziert die Leiche. Nach erfolgter Sektion wurde die Leiche auf dem Friedhof bestattet und ein feierliches Requiem gehalten.

  • in den AFM I und II – sind nur 9 Anatomien für das 15. Jh. tatsächlich belegt – sie erfolgten entweder im Spital (Heiliggeist-Spital oder Bürgerspital) oder im Haus der Ärzte.
  • Die 1. Anatomiefand 1404 unter dem berühmten Mediziner Galeazzo de Santa Sofia aus Padua statt und war somit die 1. Anatomie nördlich der Alpen!
  • 1452 wurde die erste weibliche Leiche seziert – 6 stadtbekannte und in der Gunst manch adeliger Studenten und Bürger stehende Frauen (habent noticiam et favorem multorum nobilium studencium ac civitatensium) wurden durch Ertränken zum Tode verurteilt. Die am besten geeignete Leiche erbat sich die Fakultät vom Bürgermeister. Dazu gab es geheime Vorbereitungen – und die Anatomie fand im Haus der Ärzte statt und nur Mitglieder der Fakultät durften anwesend sein! Im Anschluß daran kam das Gerücht auf, die Frau sei schwanger gewesen, was die Fakultät in Abrede stellte und somit war der Fall für sie erledigt!
  • 2 Anatomien – konnten nicht stattfinden, weil die Delinquenten nicht tot waren und wieder belebt wurden: Einer davon wurde dann um viel Geld nach Bayern zurückgebracht – später steht in den Akten, daß er wegen wiederholten Diebstahls in Ötting doch gehängt wurde!
  • 2 Anatomien fanden nicht statt, weil es die Dekane so wollten - mit vielerlei Ausreden: es gäbe keine Instumente, keinen Lektor, keiner könne Geld eintreiben, das Fakultätshaus sei ungünstig, weil vermietet, die Fastenzeit sei eine heilige Zeit, das Wetter sei zu warm oder zu feucht und die Professoren könnten sich anstecken.
    Zuletzt meinte der Dekan, die Fakultät möge ihn mit solchen Dingen nicht belästigen, er wäre nicht mehr gesund und stark genug....
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 11
Aufgaben der Wiener medizinischen Fakultät

1) Kontrolle des Studiengangs der Mediziner, die in Wien promoviert bzw. rezipiert wurden.
Zur medizinischen Fakultät gehörten alle hier immatrikulierten Scholaren, Bakkalare, Lizentiaten und alle approbierten „Buchärzte“ (bzw. „Lehrer der Arznei“). Die Mediziner studierten entweder in Wien und wurden hier promoviert oder sie studierten an auswärtigen Universitäten und wurden anschließend in Wien rezipiert. Ausschließlich diese approbierten Buchärzte waren laut Statuten berechtigt, die Heilkunst in Wien und Umgebung auszuüben.
Daraus ergaben sich Probleme: erstens gab es zu wenig zugelassene Ärzte und zweitens waren sie für das „gemeine Volk“ zu teuer: Die Zahl der Buchärzte schwankte nämlich zwischen 6 und 15 Personen für ca. 25.000 Menschen in Wien und Umgebung. Dies veranlaßte u.a. den Historiker OPLL zu der Aussage, daß die Universität Wien die Zahl der Ärzte absichtlich so niedrig hielt, um ihnen ein möglichst hohes Einkommen zu sichern! Aus Dr. TICHTELS Tagebuch (1460 – 1500) wissen wir nämlich, daß dieser z. B. für 1 Ordination 1 Ung. bzw. 1 Rhein. Gulden bekam. Und der Jahresverdienst eines Handwerkers oder städtischen Dieners um 1485 betrug ca. 20 Ung. Gulden.

  • So ist es nicht verwunderlich, daß die Bader, Kurpfuscher, Wundärzte oder Kräuterweiblein beim Volk äußerst beliebt waren.
  • Der hübsche Ausspruch des Historikers SCHRAUF (AFM II, 1899), es sei das „Gebot der Nothwendigkeit, all das zusammengelaufene Gelichter unbarmherzig zu befehden, sollte nicht das Ansehen der Universität gefährdet und das Leben unzähliger Menschen aufs Spiel gesetzt werden“ erscheint uns heute etwas übertrieben. Denn sowohl die Buchärzte als auch die von ihnen angefeindeten „Quacksalber“ oder „Empiriker“ bedienten sich der eben skizzierten humoral- pathologischen Prinzipien bei der Behandlung der Kranken. Und weder die einen noch die anderen konnten den großen Seuchen der Zeit (Pest, Lepra und Syphilis)etwas Wirkungsvolles entgegensetzen.

1a) Nun einige Beispiele der Kontrolle der in Wien studierten und promovierten Mediziner:

  • Mag. Stephanus Speczhart aus Reutlingen – seine Inskription erfolgte 1404 und Mag. art. wurde er 1409; 1412 wurde er zum med. Bakkalars-Examen zugelassen; 1414 bat er um Zulassung zum Lizentiat; er wurde zwar zugelassen, aber die Fakultät entschied, daß er wegen Bubenstreichen und allerlei Possen (plures actus pueriles et quodam modo actus mimorum) vorerst 2 Jahre in seiner Heimat praktizieren müsste und erst danach nach Wien kommen dürfte, wenn er vernünftiger geworden wäre. Aber erst 6 Jahre später – 1420 – wurde er zum dr. med. promoviert, wurde aber bereits im darauffolgenden April zum Dekan der med. Fak. gewählt.
  • Dr. Johannes Kelner aus Kirchheim – seine Inskription erfolgte 1437, Lizentiat der Artisten wurde er 1441; 1447 wurde er zum med. Lizentiat zugelassen, er möge sich aber den Professoren anpassen, Bücher lesen und nicht nur seinem Verstand vertrauen. Und er wurde wegen allerlei Vergehens (widerrechtliches Praktizieren, Beschimpfen der Ärzte, Stören während der Vorlesungen, Mietschulden im Fakultätshaus etc. ) für 1 Jahr vom Empfang der insignia doctoralia suspendiert. Die Promotion erfolgte dann im Jänner 1449 und im Okt. 1450 wurde er bereits Dekan.
  • Nebenbei war er ein politisch sehr aktiver Mediziner: 1455 – gab es wieder einmal Spannungen zw. Stadt Wien und Universität, wobei es zur Gefangennahme von Dr. Kirchheim kam; er wurde dann aber durch Unterstützung der Fakultät wieder freigelassen und erhielt sogar 1462 das Wiener Bürgerrecht und wurde auch Wiener Ratsherr (1462/63); zur Zeit des habsburgischen Bruderkrieges (1461-1463) stand er auf Seiten Hzg. Albrechts VI. gegen Ks. Friedrich III., woraus 1463 seine neuerliche Gefangennahme erfolgte; Dr. Kirchheim floh nach Buda in Ungarn und soll dort um 1470 gestorben sein.
  • Mag. Liebhard Swalb aus Benediktbeuern - seine Inskription erfolgte 1421; Mag. art. wurde er 1432; 1436 wurde er zum Bakk. med. promoviert; 1438 wurde er aus bestimmten Gründen vom Lizentiat-Examen ausgeschlossen. 1439 wurde er zwar zum Lizentiat-Examen zugelassen, zum dr. med. könnte er aber erst promoviert werden, wenn er durch glaubwürdige Personen der Fakultät versichern könnte, daß er auch würdig sei, dem Doktorenstand anzugehören. So ging er nach Basel und wurde während des Konzils vom Bischof von Freising zum dr. med. ernannt und 1452 in Unding, Diözese Freising, zum Priester geweiht; 1453 bat er in Wien um Aufnahme in die Fakultät. Hier mußte er aber – entsprechend den Statuten – noch Prüfungen ablegen (über einen Canon und über eine questio diskutieren) und nachdem er dies positiv erledigt hatte, wurde er am 11. Aug. 1453 in das Kollegium aufgenommen. Er mußte aber noch 2 Gulden bezahlen, die er zu zahlen versprach. 1454 wurde er nochmals zum Zahlen ermahnt, er würde sonst die Vergünstigungen der Fakultät verlieren. In der vom Dekan Martin Guldein angelegten Doktorenliste von 1454 scheint Liebhard Swalb an 8. Stelle auf – offenbar hat er doch seine Schulden beglichen!

1b) Kontrolle der an auswärtigen Universitäten promovierten und in Wien rezipierten Mediziner

  • Mag. Sebaldus aus Ravensburg – seine Inskription erfolgte 1395 und Mag. art. wurde er 1399; dann ging er zum Medizin-Studium nach Montpellier; als Lizentiat der Univ. Montpellier praktizierte er 1416 widerrechtlich in Wien und wollte sich auch nicht inkorporieren lassen. Er erhielt Unterstützung durch Hzg. Albrecht V. und Bischof Georg I. von Passau, aber die Fakultät verwies auf die bischöflichen Privilegien von 1406 bzw. 1412 und blieb hart und Sebaldus praktizierte weiter. Erst März 1422 wies Sebaldus seine Urkunden vor und wurde zur Repetition und Disputation zugelassen und im April 1422 in die Fakultät aufgenommen.
    Es gab aber weitere Probleme mit Sebaldus: er beschuldigte die Fakultät unerlaubter Vermietungen des Fakultäts-Hauses und belästigte sie wiederholt in den Universität-Versammlungen.
    Trotzdem wurde er im Sommersemester 1430 Dekan und regte den Kauf eines eigenen Szepters an, den er aber nicht realisieren konnte, da die Herren Kollegen es vorzogen, das Geld aus der Handkasse unter sich aufzuteilen... erst 1446 liest man vom Ankauf eines eigenen Szepters!
  • Mag. Michael Graesel aus Dinkelsbühl – seine Inskription erfolgte 1427; Mag. art. wurde er 1433/34; im Mai 1441 wurde er zum med. Bakk-Examen zugelassen und in die Medizinische Fakultät aufgenommen. Dann ging er zur Fortsetzung des Studiums nach Ferrara und im Juli 1443 legte er in Wien die Promotionsurkunden aus Ferrara vor. Die Wiener Fakultät erkundigte sich aber, ob die Univ. Ferrara auch dementsprechende Privilegien habe und qualifiziert sei und erst danach wurde Michael im Aug. 1443 als dr. med. rezipiert.
  • Dr. Johannes Mair aus St. Pölten – seine Inskription erfolgte1446; nach seinem Studium in Padua und Turin teilte er im Juni 1469 in der Fakultäts-Sitzung mit, er sei dr. med. und bat um Zulassung zur Disputation und zum Praktikum. Die Fakultät prüfte seine Urkunden; anschließend wurde er gefragt, ob er auf seine Lizenziats-Urkunde aus Padua schwören könnte, daß er die Doktor-Insignien an keiner anderen Universität erlangen wollte. Seine Antwort lautete: aus Mittellosigkeit konnte er die Insignien in Padua nicht erhalten und in Turin wurde er als Nicht- Lizentiatus promoviert. Daraufhin befreite ihn die Fakultät vom Examen und er wurde als dr. med. rezipiert.
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 12
Aufgaben der Medizinischen Fakultät 

2) Sorge um die öffentliche Gesundheit – Kampf der Fakultät gegen Kurpfuscher, Heilkünstler, Quacksalber, getaufte Juden und alte Weiber

  • Wie schon erwähnt, waren nur die an der Wiener Universität approbierten Buchärzte dazu berechtigt, in Wien und Umgebung die ärztliche Kunst auszuüben. Dies wurde offenbar nicht eingehalten, sodaß 1391 eine neuerliche Verordnung erfolgte. Diese wurde noch bekräftigt durch Bannbriefe des Passauer Bischofs Georg v. Hohenlohe (1406, 1412), in dem allen nicht appro- bierten Ärzten, die eine Praxis ausübten, die Exkommunikation angedroht wurde. Und der Stadtrat unternahm nichts gegen die ungelehrten „Empiriker“, weil er Unruhe im Volk fürchtete! Immer wieder bemühte sich die Fakultät, etwas gegen diese „Bader“ und „Quacksalber“ zu unternehmen, sie versuchte auch Unterstützung durch den Bürgermeister, Stadtrat oder den König zu erlangen, blieb aber erfolglos.
  • 1501 erließ Kaiser Maximilian I. sein 1. Privileg für die Medizinische Fakultät, und 1517 erfolgte das 2. Privilegium des Kaisers, in dem nun die privilegia und die freyhayt neuerlich bestätigt wurden.
  • Allerdings enthält dieses Dokument auch Verpflichtungen für Fakultät: Sie muß jedes Jahr einen ihrer Doktoren wählen, der verpflichtet wird, um Gottes Lohn den armen Leuten zu helfen. Und jede Woche muß einer von ihnen im Krankenhaus Dienst tun oder sooft der Spitalsmeister nach einem Arzt schicke. Eine Bitte geht an alle zuständigen Stellen (Bischof, Marschall, Kanzler, Stadträte, Rektoren, Anwälte etc.) die Fakultät darin zu unterstützen. So wird Dr. Johannes Neumann zum ersten Armenarzt (medicus pauperum) gewählt und Dr. Wilhelm Pülinger aus Passau dazu bestimmt, eine Woche lang im Spital Dienst zu tun, danach folgt der ihm nächst ältere Arzt.
  • Nun einige Beispiele, die illustrieren sollen, wir schwierig es für die Fakultät war, ihr alleiniges Recht, die Heilkunst auszuüben, durchzusetzen:
  • Ein hartnäckiger Kampf ergab sich zwischen 1456 und 1469 mit dem Scholaren Heinrich Hacker aus Reutlingen. Mag. Hacker praktizierte schon als Scholar der Medizin 1456, obwohl ihm die Fakultät dies verbot. Man wollte die Lektoren dazu überreden, während seiner Anwesenheit nicht zu lesen; dies untersagte der Rektor, da die Vorlesungen öffentlich zugängig wären. Die Fakultät wollte sich an den König Ladislaus wenden, wenn er zu Weihnachten in die Stadt käme – dieser verstarb jedoch im Nov. 1457. Man versuchte es über die Apotheker, sie mögen ihm keine Arzneien zubereiten. 1468 praktizierte Hacker weiter trotz Androhung eines Carcers, eines Ausschlusses von der Universität und der Androhung einer Exkommunikation; 1469 erfolgte ein Gesuch der Fakultät an den Rektor, die Sache Hacker zu beenden; im Juli 1469 wird des Kaisers Schreiben verlesen, in dem er Rektor und Dekane ermahnte, für Befolgung der Statuten zu sorgen.
    Im Dez. 1469 schließlich erfolgte das Ansuchen Mag. Hackers, zur Disputation zugelassen zu werden – damit endete die Sache.
  • Ein zweiter spektakulärer Fall (1467 – 1469) war die Katharina Gruntner aus Kronau bei Tulln – eine Kurpfuscherin – eine vetula – ein altes Weib. Trotz wiederholter Ermahnungen ließ sie ihr Gewerbe nicht, sodaß sie schließlich exkommuniziert wurde. Um wieder die Absolution zu erlangen, ging sie auf alles ein, nur öffentlich auf dem Schandpfahl bei St. Stephan zu Wien stehen zu müssen, möge man ihr erlassen. Als dann die Fakultät von ihr eine schriftliche Bestätigung einforderte, erwiderte sie ... non habeo pecuniam ... und die Fakultät lehnte ab, die Kosten zu begleichen - dazu ist in den Akten (AFM II, 144) zu lesen: ... et ita abscessimus.
  • Empiriker Georg Unrain – scheint 1466 in den Akten auf, weil er zuweilen die Heilkunst ausübte. 1469 wurde ihm die Exkommunikation angedroht. 1470 wurde der Pedell zu ihm geschickt, um zu beobachten, ob Leute zu ihm kämen mit Urin, denn Harnschau war ein wichtiges Untersuchungs-Kriterium!. Der Pedell traf ihn nicht zuhause an, wohl aber auf der Straße. Unrain sagte, er praktiziere nicht, er sei Chirurg. Der Dekan bestand aber darauf, daß der Pedell ihn trotzdem besuchen sollte. Dieser weigerte sich, weil er Angst hatte, daß Unrain ihn überfallen und schlagen würde. Aber der Prokurator könnte ja an seiner Stelle hingehen, meinte der Pedell – damit endet dieser Bericht in den Akten.
  • Es gab auch immer wieder praktizierende Juden, die die Heilkunst ausübten:
    Die Medizinische Fakultät beschloß 1454, daß der Offizial des Passauer Bischofs von den Kanzeln verkünden lassen möge, daß jeder, der von einem Juden Medizin nähme, exkommuniziert würde. Ein neuerliches Schreiben der Fakultät ging 1454 an Kg. Ladislaus, er möge ihr die Privilegien und Freiheiten, die sie von Basel und Rom erhalten habe, bestätigen. Als Begründung führte sie noch an: daß 11 doctores staetlich sind und das wäre ausreichend für Wien – kein Erfolg...
  • Es gab auch Priester, die die Heilkunst ausübten. Auch ihnen wurde die Exkommunikation angedroht, worauf manche ihre Aktivität bestritten, andere hingegen um Vergebung baten. 1467 praktizierte der Priester Petrus aus Erfurt in Krems. Infolge dessen erhielt er ein Mahnschreiben, daß er exkommuniziert würde. In der gleichen Fakultäts-Sitzung wird noch berichtet, daß der Prokurator Mag. Mathias aus Tulln 1 Ung. Gulden erhalten würde, wenn er noch mehrere „Sünder“ nennen könnte, denn Mag. Mathias sei ein getreuer Prokurator!
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 13

Aufgaben der Medizinischen Fakultät –

3) Mangelnde Zusammenarbeit zw. Stadtrat, Bürgermeister und Medizinischer Fakultät – Apothekerordnung

  • Die Privilegien der Universitätsangehörigen und das vom Stadtrichter unabhängige Jurisdiktionsrecht (erhalten
    1420 von Papst Martin V.) waren oft Anlaß für Auseinandersetzungen zwischen Fakultät und Bürgermeister bzw. Stadtrat. Der Stadtrat war gegen alle Vorschläge der Fakultät, das Sanitätswesen zu verbessern, da er meinte, es würde die Bürgerrechte mindern.
    Andererseits sollte aber die Fakultät einschreiten gegen die hohen Honorarkosten der akademischen Ärzte.
    Diese nicht vorhandene Zusammenarbeit zeigte sich auch an dem fast 100 Jahre dauernden Streit um eine Apothekerordnung: Angefangen von 1404, wurden von der Fakultät immer wieder Vorschläge für eine Apothekerordnung gemacht (1405, 1457, 1465 zuletzt 1492).
  • Bei den Entwürfen ging es der Fakultät immer darum, Kontrolle über Apotheker und Apotheken ausüben zu dürfen, Taxen und Qualität der Arzneimittel (Syrup, Pillen, Elektuarien, Salben, Pflaster etc.) festzusetzen und den Apothekern die Ausübung der Heilkunst zu untersagen, desgleichen deren Zusammenarbeit mit den Empirikern.
  • Als einzige Gegenleistung für ihre Mühe der Apotheken-Kontrolle wollte die Fakultät weiterhin ihr Recht behalten, Weine und Nahrungsmittel zollfrei und abgabenfrei nach Wien einzuführen!
  • Es kam zu keiner Einigung und erst 1517 im zuge des 2. Privilegiums von Ks. Maximilian I. kam es zu einer gesetzlich geregelten Apothekerordnung: Den Ärzten wurde zugestanden, Apotheken zu visitieren. Sollten diese nicht entsprechen, sollten sie gesperrt und dies dem Stadthalter und Regenten „unseres niederösterreichischen Landes“ gemeldet werden.
  • In einer weiteren Landtagssitzung 1518 wurden die Apotheker ermahnt, die Taxen für die Heilmittel niedrig zu halten; sie sollten auch frisch und auch für Bedürftige ausreichend vorhanden und im Spital auf Gemeindekosten zu erhalten sein.
    Um dies alles zu kontrollieren, sollten beschawer – beeidete Prüfer - eingesetzt werden.
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 14

Anzahl der Mediziner an der Universität Wien von 1380- 1519

  • Die vorliegende GRAPHIK zeigt das Ergebnis der eigenen Recherche, wobei die Koordinaten mit Absicht so gewählt wurden, um die eigenen Daten besser mit einer Publikation aus dem Jahr 1996 (Ingrid MATSCHINEGG, Medizinstudenten im 15. und 16. Jh.) vergleichen zu können: die leeren Säulen stehen für die Mediziner, die in Wien studierten und hier auch promoviert wurden; die schraffierten Säulen für Mediziner, die an auswärtigen Universitäten studierten und anschließend in Wien rezipiert wurden.
  • Die vorliegende Graphik zeigt außerdem, daß die Anzahl der akademischen Ärzte – außer in der letzten Gruppe (1510-1519) maximal bei 10 Personen lag, und daß in der Anfangsphase die rezipierten Mediziner die in Wien studierten Mediziner übertrafen. Dieses Ergebnis deckt sich mit dem Ausspruch des Historikers UIBLEIN, daß man in der Anfangszeit die an den hervorragenden italienischen Medizinschulen ausgebildeten italienischen Professoren in Wien nicht entbehren konnte... (1981, Beziehungen der Wiener Medizin zur Univ. Padua)
 
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 15

Ergänzend zur Anzahl der Mediziner ist zu sagen,

  • daß SCHRAUF in seiner Publikation „Die Wiener Universität im Mittelalter“ (1904), für den Zeitraum 1380 -1519 49.279 Gesamtinskriptionen angibt, wobei die Zahl der Inskriptionen pro Jahr zwischen 150 – 560 Personen schwankten.
  • Bei der erwähnten Publikation aus dem Jahr 1996 sind aus deren Graphik 1 (1380-1519) 397 Mediziner (288 Neuaufnahmen + 109 dr. med.) abzulesen. Das würde einem Prozentsatz ca. 0,8% Mediziner im Vergleich zu den Gesamtinskribenten bedeuten und deckt sich mit Angaben anderer Historiker.
  • Aus der eigenen Recherche ergaben sich insgesamt 150 Mediziner, wovon 132 zum dr. med. promoviert wurden, nämlich 88 Personen mit Studium in Wien (leere Säulen, 66.7%) und 44 Personen (schraffierte Säulen, 33.3%), die an auswärtigen Universitäten studierten und in Wien rezipiert wurden. Bevorzugt dabei waren folgende Universitäten: 18/Padua, 5/Ferrara, 3/Montpellier, 2/Bologna bzw. Pavia, je 1 Erfurt, Heidelberg, Köln, Paris, Perugia, Turin, Venedig; 5 in Italien, 6 Mediziner mit doctor alterius universitatis genannt, 4 studierten an 2 Univ.
  • Schwierig war es, die Gesamtzahl der Studierenden an der Medizinischen Fakultät zu ermitteln, da sich die einzelnen Register entweder überschneiden oder nicht vorhanden sind: In den Medizinerakten I + II (1399-1501) sind 223 Personen registriert, davon wurden 95 zum dr. med. promoviert, und 5 wurden Lizentiaten der Medizin. Das ergibt 100 Personen und bedeutet, daß 44,8% der Medizinstudenten ihr Studium positiv abgeschlossen haben!
  • SCHRAUF gibt in seiner Tab. 2 (Die Wiener Universität im Mittelalter, 1904) für annähernd die gleiche Zeit (1401-1500) 35.602 Inskribenten an. Vergleicht man nun damit die 223 Medizin- studenten, dann würde das einem Prozentsatz von nur 0,63% entsprechen!
  • Ein Vergleich mit den Artisten (1390 -1500) ergibt, daß ca. 11.000 Studenten Bakkalare der Artistenfakultät wurden, was einem Prozentsatz von ca. 25% entspricht; davon wurden aber nur ca. 5% zum mag. art. promoviert - die Mediziner waren also viel erfolgreicher beim Studium! (UIBLEIN, Universität Wien im 14. und 15. Jh., 1985)
  • Die eigenen Recherchen ergaben weiter, daß 14 Personen aus Wien stammten: es waren dies 11 dr. med. (zuzüglich 1 Bakkalar, rez. in Wien und 2 Lizentiaten, die in Wien studierten) und von diesen 11 Medizinern wurden 6 in Wien rezipiert (Pavia, Padua, 3 Italien, 1 nicht genannte Univ.).
  • Zuletzt noch eine Angabe zum sozialen Status der Mediziner - Da das Medizinstudium im Mittelalter mit hohen Gebühren verbunden war, verwundert es nicht, daß die Medizinstudenten aus einem höheren sozialen Milieu stammten und von den 150 Medizinern nur 8 als pauperes (= von Immatrikulationstaxen befreit) in der Matrikel ausgewiesen sind, was einem Prozentsatz von 5.3% entspricht. Im Vergleich dazu waren nach UIBLEIN (zw. 1390 und 1500) 260 pauperes unter den 2000 Artistenmagister und das entspricht einem Prozentsatz von 13%.
 
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 16

Schottenmeister – Wien von Süden um 1470

  • Zum Abschluß möchte ich noch das bekannte Tafelbild XI „Flucht nach Ägypten“ des Schottenmeisters bringen. Es zeigt eine Ansicht Wiens vom Süden (heute vom Karlsplatz aus) und ist vermutlich um 1470 gemalt worden, da der Wiederaufbau des Langhauses (1458-1474) der Dominikanerkirche noch im Gange ist, wie man an dem
  • Das Bild zeigt ein Gesamtportrait von Wien mit dem Wienerwald (Kahlenberg, Leopoldsberg, Bisamberg) im Hintergrund und von den zahlreichen Kirchen seien nur einige erwähnt: die Minoritenkirche, die Michaelerkirche, dazwischen die 4 türmige herzogliche Burg, alles überragend die Stephanskirche und ganz rechts außen eben die Dominikanerkirche, in deren unmittelbarem Bereich sich die Gebäude der alten Universität befanden.
  • Für uns wichtig sind die Gebäude im Vordergrund:
    Das Heiliggeistspital (li) mit der Heiligengeistkapelle mit ihrem massiven Turm, der das Dach in der Mitte teilt, und auf der anderen Straßenseite die Antonikirche mit einem kleinen Vorplatz und einer Umfassungsmauer mit 2 Toren, beide am rechten Wienufer. Jenseits des Wienflusses erkennt man die Kolomanifriedhof mit seiner Lichtsäule (erhalten bis 1813); rechts davon erblickt man das Kärntnertor, den Südausgang der Stadt, mit dem Kärntnerturm, dem wichtigsten Gefängnis des mittelalterlichen Wiens. Rechts vom Kärntnertor erstreckt sich das Bürgerspital mit der Allen Heiligen geweihte Kirche.
    In diesen beiden erwähnten Spitälern fanden die oben beschriebenen Anatomien statt!


Mit der Vorstellung des mittelalterlichen Wien bin ich am Ende meiner Ausführungen angelangt und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit....

 
 Vortrag Tuisl 2015 06 02 Seite 17