Bitte aktivieren Sie JavaScript, damit Sie die Webseite einwandfrei benutzen können!

Folgende Links helfen Ihnen JavaScript für Ihren Browser zu aktivieren:
Veranstaltungen, Gesellschaft der Ärzte







Webinar: DSGVO für ÄrztInnen & Co: Leitlinien zur vollständigen Compliance im Gesundheitswesen

Mittwoch , 03.03.2021, 19:00



Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem Jahr 2018 anwendbar. Freilich bleibt gerade im Gesundheitsbereich erhebliche Rechtsunsicherheit bestehen. Die abstrakten Datenschutz-Vorgaben lassen Anleitungen für die konkrete Umsetzung in Gesundheitseinrichtungen oft schmerzlich vermissen. Gerade im Gesundheitsbereich, in dem die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten auf der Tagesordnung steht, sind die an die Datenschutzpraxis gestellten Anforderungen hoch, während viele Ausnahmen und Abweichungen von den Grundregeln in zahlreichen Sondergesetzen verstreut wurden. Der Wunsch nach einer pauschalen Orientierungshilfe ist daher groß. Im Rahmen des Vortrags "Datenschutz für ÄrztInnen und Gesundheitseinrichtungen" soll daher ein Verständnis für konkrete Problempunkte und die damit zusammenhängenden Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen im Datenschutzrecht geschaffen werden.
Für die Beantwortung von Fragen der VortragsteilnehmerInnen wird es im letzten Vortragsdrittel Raum geben. Im Anschluss an den Vortrag stehen die Vortragenden für persönlichen Kontakt und Besprechungen mit den TeilnehmerInnen zur Verfügung.

Vortragende
Herr Arthur Stadler
Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH, Wien

Herr Tamino Chochola
Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH, Wien

Inhalte
• Welche Anforderungen stellt die DSGVO an ÄrztInnen und Gesundheitseinrichtungen?
• Wie gehe ich mit Dokumentations-, Informations- und Meldepflichten um?
• Wie grenze ich datenschutzrechtliche Rollen voneinander ab?
• Wie erfülle ich Betroffenenrechte?
• Welche Bedingungen werden an die Datensicherheit geknüpft?

Dauer
19:00-20:30 Uhr




Für die Veranstaltung werden 2 Fortbildungspunkte aus dem Fach Sonstige Fortbildung im Rahmen der Diplomfortbildung der ÖÄK anerkannt.
Hinweis: Fach-Fortbildung, die für die Berufsausübung sinnvoll ist, kann angerechnet werden, auch wenn sie aus fachfremden Themenbereichen ist.