Webinar: DSGVO für ÄrztInnen & Co: Leitlinien zur Datenschutz-Compliance im Gesundheitswesen
Dienstag , 06.12.2022, 19:00
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für den Webinarteil am Tag der Veranstaltung gegen 18:30 Uhr geschlossen wird.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem Jahr 2018 anwendbar. Erhebliche Rechtsunsicherheit bleibt freilich gerade im Gesundheitsbereich bestehen. Die abstrakten Datenschutz-Vorgaben lassen Anleitungen für die konkrete Umsetzung in Gesundheitseinrichtungen oft schmerzlich vermissen. Gerade im Gesundheitsbereich, in dem die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten auf der Tagesordnung steht, sind die an die Datenschutzpraxis gestellten Anforderungen äußerst hoch, während viele Ausnahmen und Abweichungen von den Grundregeln in zahlreichen Sondergesetzen verstreut wurden. Daneben finden sich in Österreich auch abseits der DSGVO datenschutzrechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen.
Dem Wunsch nach einer Orientierungshilfe folgend soll dieses Webinar daher ein Verständnis für konkrete Problempunkte und die damit zusammenhängenden Gestaltungsmöglichkeiten schaffen, freilich unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen im Datenschutzrecht. Für die Beantwortung von Fragen der TeilnehmerInnen wird im letzten Vortragsdrittel Zeit bleiben.
Inhalte
Welche Anforderungen stellt das Datenschutzrecht an ÄrztInnen und Gesundheitseinrichtungen?
Wie gehe ich mit Informations- und Dokumentationspflichten um?
Wie grenze ich datenschutzrechtliche Rollen voneinander ab?
Welche Vorgaben gibt es im Bereich der Datensicherheit und welche Rechte haben Betroffene?
Welche konkreten Schritte kann ich im Gesundheitsbereich zur DSGVO-Compliance setzen?
Vortragende Herr Arthur Stadler Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH, Wien
Herr Tamino Chochola Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH, Wien
Dauer 19:00-20:30 Uhr
Teilnahme für Mitglieder kostenfrei Teilnahme für Nicht-Mitglieder: 20,- Euro
Für die Veranstaltung werden 2 Fortbildungspunkte aus dem Fach Sonstige Fortbildung im
Rahmen der Diplomfortbildung der ÖÄK anerkannt.
Hinweis: Fach-Fortbildung, die für die Berufsausübung sinnvoll ist, kann
angerechnet werden, auch wenn sie aus fachfremden Themenbereichen ist.